Evaluation des Landesrahmenprogramms „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ in Berlin

Projektformat: Evaluation/Wissenschaftliche Begleitung

Auftraggeber/Fördergeber: Beauftragte für Integration und Migration des Senats von Berlin

Projektdurchführende: Dorte Schaffranke

Laufzeit: 01.01.2014 – 31.12.2015

Publikationen

Dorte Schaffranke, Liv-Berit Koch
„… und jetzt bin ich Integrationslotsin.“

Evaluation des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Evaluationsbericht 2015, Berlin

Projektbeschreibung

Die Evaluation des Landesrahmenprogramms „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ 2014/15 erfolgte mittels eines Zusammenspiels quantitativer und qualitativer Forschungsmethoden durch eine Dokumentenanalyse, eine Auswertung von Fallstatistiken, Interviews und (Fokus-)Gruppendiskussionen mit Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren und Lotsinnen und Lotsen sowie (teilnehmender) Beobachtung. Im Rahmen von Workshops wurden (Zwischen-)Ergebnisse validiert. Im Folgenden werden ausgewählte Ergebnisse und Empfehlungen vorgestellt.

Integrationspolitischer Mehrwert

Das Landesrahmenprogramm „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ stellt einen Paradigmenwechsel dar, und zwar weg von der Maßnahmenlogik arbeitsmarktpolitischer Programme, die grundsätzlich zeitlich befristet angelegt sind und darauf abzielen, keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt zu erzeugen, hin zur Anerkennung und Verstetigung der Lotsentätigkeit in Richtung einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die integrationspolitisch duale Zielstellung – einerseits Neuzugewanderten und bereits länger in Berlin lebenden Migrantinnen und Migranten Integration und Teilhabe in Berlin zu erleichtern und andererseits Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen – wurde aus den bereits zum Teil seit zehn Jahren bestehenden Projekten weitergeführt. Das für die Adressatinnen und Adressaten nun kontinuierliche Angebot bedeutet jedoch für die Lotsinnen und Lotsen keine dauerhafte Beschäftigungsperspektive, da weiterhin auf Grundlage der Laufzeit der jeweiligen Projektförderungen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, deren mehrfache Verlängerung arbeitsrechtlich nicht problemlos umgesetzt werden kann. Deshalb sollten die Bemühungen verstärkt werden, die Anschlussfähigkeit an angrenzende berufliche Felder zu ermöglichen und an bestehende Initiativen zur Entwicklung der Lotsentätigkeit in Richtung eines anerkannten Ausbildungsberufes anzuknüpfen.

Professionalisierung und Qualitätssicherung der Lotsentätigkeit

Ein Professionalisierungsprozess der Lotsentätigkeit wurde sowohl in konzeptioneller Hinsicht – Entwicklung eines Aufgabenprofils und erste Schritte zur Entwicklung eines Berufsbildes – als auch hinsichtlich der Handlungspraxis der Lotsinnen und Lotsen in Gang gesetzt. So haben die Lotsinnen und Lotsen beispielsweise projektübergreifend lotsentypische Handlungsorientierungen ausgebildet. Die Lotsenprojekte haben einen gemeinsamen Mindestqualitätsstandard erreicht, der durch die Qualifizierung und die Begleitstruktur erreicht wurde, die in inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung der Regiestelle bei der SPI Consult GmbH liegt. Dabei erweisen sich die Basisqualifizierung und bedarfsorientierte flexible Zusatzqualifizierung, die Vernetzung und der Austausch einerseits der Projektträger und andererseits der Lotsinnen und Lotsen sowie die Supervisions- und Coachingangebote als geeignete Instrumente für die Sicherung der Qualität. Diese durch die Regiestelle umgesetzte Begleitstruktur wird im Sinne einer doppelten Begleitstruktur durch eine enge Begleitung der Lotsinnen und Lotsen durch die Träger ergänzt, die für die Qualitätssicherung der Lotsenarbeit in den Bezirken ebenso erforderlich ist.

Entwicklung aller funktionalen Bereiche der Lotsentätigkeit

Bei der Weiterentwicklung der Lotsentätigkeit sollte darauf geachtet werden, dass alle funktionalen Bereiche der Lotsentätigkeit im Landesrahmenprogramm zusammengefasst werden. Neben den bereits existierenden Funktionen

  • der niedrigschwelligen Informations- und Verweisungsfunktion (z.B. durch Wegweiserlotsinnen und -lotsen) und
  • der Assistenzfunktion, bei der Lotsinnen und Lotsen Fachkräfte sozialer Dienste und Einrichtungen unterstützen, teils auch verknüpft mit aufsuchenden Ansätzen, (z.B. durch die Stadtteilmütter)

sollte auch

  • die Sprach- und Kulturmittlungsfunktion

im Landesrahmenprogramm aufgebaut werden. Eine nicht-zertifizierte Form der einfachen Sprach- und Kulturmittlung im Sinne eines begleitenden alltagssprachlichen Übersetzens sollte im Landesrahmenprogramm entwickelt und durch Qualifizierungen abgesichert werden – in Abgrenzung und Ergänzung zur zertifizierten Dolmetschtätigkeit im Rahmen des kostenpflichtigen Angebots des Gemeindedolmetschdiensts, mit dem kooperiert werden sollte.